VORWORT
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den beiden vorne genannten Parteien Kunde/Betrieb.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit den AGB’s einverstanden.
§ 1 Auftraggeber
Der Auftraggeber versichert berechtigt zu sein, die anzuführenden Arbeiten, vergeben zu dürfen.
§ 2 Auftragnehmer
Der vorne genannte Auftragnehmer versichert alle Arbeiten als Selbstständiger Betrieb auszuführen.
§ 3 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Stand Okt. 2008 Überarbeitungen, Anhänge etc können jederzeit im Internet
unter www.Deutsche-Malermeister.de, bzw. in den Geschäftsräumen zu normalen Geschäftszeiten eingesehen werden.
§ 4 Eigentumsvorbehaltserklärung
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Auftragsnehmers. Der Auftraggeber erklärt sich
damit einverstanden, dass gelieferte Ware vom Auftragnehmer mitgenommen oder entnommen werden kann. Auch bereits
montierte Ware, die ohne Schäden entnommen werden kann, kann demontiert und entnommen werden. Sollten Waren an
Dritte weiter- oder übergeben werden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt auch gegenüber den Dritten, weiter bestehen.
§ 5 Ausführung
Alle Arbeiten werden lt. technischen Richtlinien des Bundesausschusses für Farbe und Sachwertschutz bzw. nach
Vorgaben der Hersteller ausgeführt. Diese liegen bei dem Auftragnehmer aus und können jederzeit innerhalb der
normalen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abweichungen hierüber bedürfen der Schriftform.
Wasser- und Stromanschluss, sowie WC / Toiletten werden immer bauseitig kostenlos gestellt und sind jederzeit
zugänglich zu halten.
Alle Arbeiten sollen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Um die Bauabwicklung zu gewährleisten, werden Arbeiten die
im Angebot nicht berücksichtigt aber notwendig sind, ohne schriftliche Anforderung und im Stundenverrechnungssatz
erbracht. Lediglich Arbeiten, die den Gesamtaufwand um 15 % übersteigen, bedürfen der neuerlichen Auftragsvergabe.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt für seine Arbeiten die nach BGB vorgeschriebene Gewährleistung. Andere gesetzliche
Gewährleistungen, wie z.B. VOB müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 7 Ausschluss von Gewährleistung
Der Auftragnehmer lehnt jegliche Gewährleistungsübernahme für vorleistenden Gewerken ab. Der Auftragnehmer ist
lediglich verpflichtet einen Tragfähigkeitstest zu leisten. Die Tragfähigkeit ist sodann gesondert herzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich mitzuteilen, ob der Untergrund
eine spezielle Bearbeitung oder Behandlung bedarf und / oder ob die Beschichtung eine besondere Funktion erfüllen
soll. Für die Unterlassung und daraus entstehenden Kosten wir Haftung übernommen.
§ 8 Abtretungen / Übertragungen
Der Auftraggeber kann keine Gewährleistungen, Garantien, Haftungsansprüche an Dritte abtreten oder übertragen.
Sollte die Absicht bestehen, so ist dieses ausdrücklich schriftlich vor Auftragsbeginn mitzuteilen.
§ 9 Ausschluss
Bei höherer Gewalt, wie Wetter, Streik oder ähnliches kann der Auftragnehmer alle Leistungen einstellen. Hierbei
kann er nicht für Schäden, die daraus entstehen, haftbar gemacht werden.
§ 10 Zustandekommen
Der Auftrag sollte vor Beginn schriftlich bestätigt sein. Mit Beginn der Ausführung von Arbeiten erklärt sich
der Auftraggeber, auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung, mit unseren Bedingungen einverstanden.
Auftragsgegenstand ist somit das Angebot.
§ 11 Abrechnung
Mengenangaben im Angebote sind Schätzwerte. Alle Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufmass nach DIN 18363 für
Malerarbeiten und nach DIN 18366 für Bodenbeläge erfasst und berechnet. Für andere Gewerke zählen die entsprechenden
DIN Vorschriften bzw. werden im Stundenverrechnungssatz erbracht und berechnet.
§ 12 Zahlungsbedingungen
Es können auf jede Leistung und Lieferung An- bzw. Abschlagszahlungen oder Vollständige Zahlung verlangt werden.
Die sind entweder in Bar, Barscheck bzw. binnen 5 Werktage per Überweisung fällig. Der Auftragnehmer kann bis
zur Begleichung der Zahlung die Arbeiten einstellen. Ansonsten sind alle Rechnungen binnen 10 Werktage ohne Abzug
fällig.
§ 13 Aufrechnungen
Jeder Auftrag ist für sich separat. Eine Aufrechnung oder verrechnen mit anderen Aufträgen oder Forderungen ist
nicht gegeben. Es wird generell kein Rückbehalt vereinbart. Rückbehalte können nur gelten gemacht werden, wenn
diese schriftlich vereinbart wurden und betreffen nur jeweils die entsprechenden Positionen oder Ausführungen.
Gegen Schäden ist der Auftragnehmer versichert. Schäden müssen schriftlich angemeldet werden und beinhalten kein
Rückbehaltsrecht.
§ 14 Schriftform
Es wird die Schriftform vereinbart. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Auftraggeber nicht ständig vor Ort
ist und der Arbeitsfortschritt ggf. unterbrochen werden muss. Ansonsten wurden keine mündlichen Vereinbarungen
getroffen. Änderungen oder Abweichungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 15 Gerichtsstand
Bei Unstimmigkeiten wird beidseitig vereinbart, einen freien und neutralen Sachverständigen zu beauftragen, der
zu vermitteln versucht. Dieser Sachverständige kann über die ansässige Handwerkskammer oder Gericht bestellt
werden. Es gelten generell die Bestimmungen des BGB der Bundesrepublik Deutschland. Eine Abweichung hiervon bedarf
der Schriftform. Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck, Bundesrepublik Deutschland.
§ 16 Sonstiges
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 17 Betriebsanschrift
Malermeister Olaf Kahl
Buschhausener Straße 39, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Fon +49 (0)4791 – 1 41 86 oder
Fax +49 (0)4791 – 1 41 87
Gebührenfrei +49 (0)800 - 1200 900
Email: olafkahl@t-online.de
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