VORWORT

 

 

Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den beiden vorne genannten Parteien Kunde/Betrieb. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit den AGB’s einverstanden.

§ 1 Auftraggeber
Der Auftraggeber versichert berechtigt zu sein, die anzuführenden Arbeiten, vergeben zu dürfen.

§ 2 Auftragnehmer
Der vorne genannte Auftragnehmer versichert alle Arbeiten als Selbstständiger Betrieb auszuführen.

§ 3 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Stand Okt. 2008 Überarbeitungen, Anhänge etc können jederzeit im Internet unter www.Deutsche-Malermeister.de, bzw. in den Geschäftsräumen zu normalen Geschäftszeiten eingesehen werden.

§ 4 Eigentumsvorbehaltserklärung
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Auftragsnehmers. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass gelieferte Ware vom Auftragnehmer mitgenommen oder entnommen werden kann. Auch bereits montierte Ware, die ohne Schäden entnommen werden kann, kann demontiert und entnommen werden. Sollten Waren an Dritte weiter- oder übergeben werden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt auch gegenüber den Dritten, weiter bestehen.

§ 5 Ausführung
Alle Arbeiten werden lt. technischen Richtlinien des Bundesausschusses für Farbe und Sachwertschutz bzw. nach Vorgaben der Hersteller ausgeführt. Diese liegen bei dem Auftragnehmer aus und können jederzeit innerhalb der normalen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abweichungen hierüber bedürfen der Schriftform.
Wasser- und Stromanschluss, sowie WC / Toiletten werden immer bauseitig kostenlos gestellt und sind jederzeit zugänglich zu halten.
Alle Arbeiten sollen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Um die Bauabwicklung zu gewährleisten, werden Arbeiten die im Angebot nicht berücksichtigt aber notwendig sind, ohne schriftliche Anforderung und im Stundenverrechnungssatz erbracht. Lediglich Arbeiten, die den Gesamtaufwand um 15 % übersteigen, bedürfen der neuerlichen Auftragsvergabe.

§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt für seine Arbeiten die nach BGB vorgeschriebene Gewährleistung. Andere gesetzliche Gewährleistungen, wie z.B. VOB müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 7 Ausschluss von Gewährleistung
Der Auftragnehmer lehnt jegliche Gewährleistungsübernahme für vorleistenden Gewerken ab. Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet einen Tragfähigkeitstest zu leisten. Die Tragfähigkeit ist sodann gesondert herzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich mitzuteilen, ob der Untergrund eine spezielle Bearbeitung oder Behandlung bedarf und / oder ob die Beschichtung eine besondere Funktion erfüllen soll. Für die Unterlassung und daraus entstehenden Kosten wir Haftung übernommen.

§ 8 Abtretungen / Übertragungen
Der Auftraggeber kann keine Gewährleistungen, Garantien, Haftungsansprüche an Dritte abtreten oder übertragen. Sollte die Absicht bestehen, so ist dieses ausdrücklich schriftlich vor Auftragsbeginn mitzuteilen.

§ 9 Ausschluss
Bei höherer Gewalt, wie Wetter, Streik oder ähnliches kann der Auftragnehmer alle Leistungen einstellen. Hierbei kann er nicht für Schäden, die daraus entstehen, haftbar gemacht werden.

§ 10 Zustandekommen
Der Auftrag sollte vor Beginn schriftlich bestätigt sein. Mit Beginn der Ausführung von Arbeiten erklärt sich der Auftraggeber, auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung, mit unseren Bedingungen einverstanden. Auftragsgegenstand ist somit das Angebot.

§ 11 Abrechnung
Mengenangaben im Angebote sind Schätzwerte. Alle Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufmass nach DIN 18363 für Malerarbeiten und nach DIN 18366 für Bodenbeläge erfasst und berechnet. Für andere Gewerke zählen die entsprechenden DIN Vorschriften bzw. werden im Stundenverrechnungssatz erbracht und berechnet.

§ 12 Zahlungsbedingungen
Es können auf jede Leistung und Lieferung An- bzw. Abschlagszahlungen oder Vollständige Zahlung verlangt werden. Die sind entweder in Bar, Barscheck bzw. binnen 5 Werktage per Überweisung fällig. Der Auftragnehmer kann bis zur Begleichung der Zahlung die Arbeiten einstellen. Ansonsten sind alle Rechnungen binnen 10 Werktage ohne Abzug fällig.

§ 13 Aufrechnungen
Jeder Auftrag ist für sich separat. Eine Aufrechnung oder verrechnen mit anderen Aufträgen oder Forderungen ist nicht gegeben. Es wird generell kein Rückbehalt vereinbart. Rückbehalte können nur gelten gemacht werden, wenn diese schriftlich vereinbart wurden und betreffen nur jeweils die entsprechenden Positionen oder Ausführungen. Gegen Schäden ist der Auftragnehmer versichert. Schäden müssen schriftlich angemeldet werden und beinhalten kein Rückbehaltsrecht.

§ 14 Schriftform
Es wird die Schriftform vereinbart. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Auftraggeber nicht ständig vor Ort ist und der Arbeitsfortschritt ggf. unterbrochen werden muss. Ansonsten wurden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Änderungen oder Abweichungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 15 Gerichtsstand
Bei Unstimmigkeiten wird beidseitig vereinbart, einen freien und neutralen Sachverständigen zu beauftragen, der zu vermitteln versucht. Dieser Sachverständige kann über die ansässige Handwerkskammer oder Gericht bestellt werden. Es gelten generell die Bestimmungen des BGB der Bundesrepublik Deutschland. Eine Abweichung hiervon bedarf der Schriftform. Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck, Bundesrepublik Deutschland.

§ 16 Sonstiges
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 17 Betriebsanschrift

Malermeister Olaf Kahl
Buschhausener Straße 39, 27711 Osterholz-Scharmbeck

Fon +49 (0)4791 – 1 41 86 oder Fax +49 (0)4791 – 1 41 87
Gebührenfrei +49 (0)800 - 1200 900

Email: olafkahl@t-online.de